Die Schuleingangsphase

Am 01.09.2007 trat das neue Schulgesetz und damit die neue Landesverordnung für Grundschulen in Kraft. Auch in Schleswig-Holstein begannen wie bereits lange in anderen Bundesländern, die Schulen die Schuleingangsphase neu zu gestalten.

  • Auf eine Feststellung der Schulfähigkeit wird verzichtet.
  • Alle Kinder werden aufgenommen.
  • Es gibt nur in begründeten Ausnahmefällen eine Beurlaubung.

Die Verweildauer in der Eingangsphase kann ein, zwei oder drei Jahre betragen. Sie ist abhängig von den individuellen Lernmöglichkeiten des einzelnen Kindes. Die binnendifferenzierten Unterrichtsverfahren und förderdiagnostischen Maßnahmen werden ausgeweitet, um auf die Heterogenität einer Lerngruppe und die individuelle Förderung oder Forderung des einzelnen Kindes bestmöglich einzugehen.

Wie stellt sich unsere Schule diesen Anforderungen?

Eine der vier Säulen unseres Schulprogramms heißt: Individualisierung und Differenzierung.

Für uns ist wichtig, dass das einzelne Kind, eingebunden in eine soziale Gemeinschaft, im Mittelpunkt steht. Die individuelle Förderung und Forderung durch Binnendifferenzierung und offene Unterrichtsformen wie die Wochenplanarbeit und das Lernen an Stationen werden seit Jahren an unserer Schule praktiziert. Die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder bereichert hierbei den Schulalltag.

Des Weiteren werden die Kinder besonders in den Hauptfächern (Mathematik und Deutsch) viele Unterrichtsstunden von mehreren Lehrern/Lehrerinnen im Team unterrichtet.
Zudem sind in einigen Stunden Sonderschullehrkräfte zu Prävention unterstützend da, um auf eventuelle Defizite oder Schwächen einzelner Kinder möglichst früh einzugehen.