Konzept der Schulsozialarbeit der Grundschule Klein Nordende Lieth (Stand Sommer 2020)

Die Schulsozialarbeit ist seit 2011 ein fester Bereich des schulischen Konzepts an der Grundschule Klein Nordende-Lieth. Der Stundenumfang ist seitdem stetig gestiegen und liegt im Sommer 2020 bei 19,5 h pro Woche.
Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen, Eltern, Klassen sowie Kleingruppen. Die Schulsozialarbeit steht im engen Austausch mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem multiprofessionellen Team (Förderschullehrkräften und Schulassistenz). Sie arbeitet nach den Kriterien der Wertschätzung, Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Lebensweltorientierung. Die Arbeit unterliegt dem Datenschutz. Der Träger der Schulsozialarbeit ist der Schulverband Klein Nordende-Lieth.

Das Konzept ist angelehnt an die Qualitätsmerkmale und Standards zur Schulsozialarbeit des Kreises Pinneberg.

Ziele:

  • Förderung von Persönlichkeitsentwicklung
  • Vermittlung von Normen und Werten
  • Unterstützung in Krisen, bei Konflikten und Übergängen
  • Stärkung stabiler Erziehungssysteme
  • Stärkung und Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Integration in Klasse, Schule und Sozialraum
  • Mitwirkung am präventiven Gesamtkonzept der Schule

Rechtlicher Rahmen:

Schulsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

  • § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
  • § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • §81 SGB VIII Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
  • Schulsozialarbeit unterstützt den Erziehungsauftrag der Schule nach § 4 SchulG S-H.

Arbeitsfelder:

Schulsozialarbeit zeigt sich in verschiedenen Arbeitsfeldern des schulischen Alltags.

Beratung und sozialpädagogische Hilfen:

  • In Konflikt- oder Belastungssituationen
  • Problemen im Elternhaus oder Freundeskreis
  • Häusliche Gewalt
  • Trennungsproblemen
  • Suchtproblematik
  • Schulabsentismus
  • Schulschwierigkeiten
  • Übergänge in die weiterführende Schule

Lotsenfunktion:
Schulsozialarbeit vermittelt an inner- oder außerschulischen Hilfen und Institutionen zum Beispiel:

  • Erziehungsberatungsstellen
  • Schulpsychologe
  • Traumaambulanz
  • Jugendhilfeangebote
  • Jugendfreizeitangebote
  • Seelsorge

Sozialpädagogische Gruppenangebote:

In Kooperation mit der Lehrkraft finden Gruppenangebote zur Förderung der Klassengemeinschaft, der Lebenskompetenz sowie zielorientierte Bildungsangebote statt. Zum Beispiel die Löwengruppe als fest etablierte Gruppenarbeit. Oder eine Mädchen- / oder Jungengruppe bei Konflikten und Schwierigkeiten innerhalb dieser Gruppe in einer Klassengemeinschaft.

Intervention:

In Kooperation mit der Lehrkraft kann in verschiedenen Fällen wie z.B. bei Mobbing oder verhärteten Konflikten eine Intervention stattfinden. Dies kann eine Arbeit mit den einzelnen Kindern sein (Täter und Opfer) oder im gesamten Klassenverbund. Dies richtet sich nach der jeweiligen vorgefallenen Situation.

Elternarbeit:

Beratung, Vermittlung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei Schul- und Erziehungsproblemen oder in Akutsituationen wie Trennung, Todesfall, etc.

Zusammenarbeit Schule-Schulsozialarbeit:

In Abstimmung mit der Lehrkraft und/ oder dem multiprofessionellen Team (Schulassistenz , Förderschullehrkraft, etc…) entscheidet die Schulsozialarbeit in welchem Rahmen sozialpädagogische Maßnahmen eingesetzt werden. Beispielsweise:

  • Einzelfallhilfe und Beratung von Jungen und Mädchen
  • Hospitation im Unterricht zur Begleitung einzelner Kinder
  • Kollegiale Beratung
  • Bei akuter Kindeswohlgefährdung greift §8a SGB VIII. Fallführend ist hierbei die Klassenlehrkraft.
  • Enge Zusammenarbeit mit der Schulassistenz und DaZ-Fachkraft